Die Anschlussleistung
ist die maximal bereitgestellte Leistung elektrischer Energie durch einen Stromversorger an der Abnahmestelle (POD). Diese Leistung ist lediglich durch die Auslegung der Installation begrenzt. Die maximal mögliche Anschlussleistung hängt also nur von der Konfiguration des Leitungssystems ab.
Die Vertragsleistung
ist die von der Kundin/dem Kunden mit einem Stromversorger im Liefervertrag vereinbarte Leistung in Kilowatt. Bei Haushalten liegt die vertraglich festgelegte Leistung in der Regel bei drei oder vier ein halb Kilowatt (kW). Diese Leistungsgrenze kann auf Anfrage jederzeit erhöht oder reduziert werden.
Die verfügbare Leistung
ist die maximale Leistung, die eine Verbraucherin/ein Verbraucher beziehen kann, bevor die Stromzufuhr – durch eine automatische Intervention des Stromzählers – unterbrochen wird. Die verfügbare Leistung liegt bei Vertragsleistungen bis 35 Kilowatt (kW) zehn Prozent über der vereinbarten Vertragsleistung. Diese Leistung kann – ohne Unterbrechungen – dauerhaft bezogen werden.
Die Grenzleistung bezeichnet jene Leistung, bei deren Überschreitung ein im elektronischen Stromzähler integrierter Begrenzer automatisch eine Stromunterbrechung auslöst. Der im elektronischen Zähler integrierte Begrenzer ist auf die Vertragsleistung plus zehn Prozent Toleranz eingestellt. Er lässt aber eine Überschreitung nur bis zu gewissen Grenzen und zeitlich limitiert zu. Dabei wird die Leistungsüberschreitung in der 2., in der 92. und in der 182. Minute gemessen und gemittelt. Solange die mittlere Leistung unterhalb der Vertragsleistung plus 10 Prozent Toleranz bleibt (Normalfall) löst der Begrenzer nicht aus. Die Stromversorgung bleibt also aufrecht.