STROMZÄHLER: LEISTUNG IST NICHT GLEICH LEISTUNG

Die Anschlussleistung

ist die maximal bereitgestellte Leistung elektrischer Energie durch einen Stromversorger an der Abnahmestelle (POD). Diese Leistung ist lediglich durch die Auslegung der Installation begrenzt. Die maximal mögliche Anschlussleistung hängt also nur von der Konfiguration des Leitungssystems ab.

Die Vertragsleistung

ist die von der Kundin/dem Kunden mit einem Stromversorger im Liefervertrag vereinbarte Leistung in Kilowatt. Bei Haushalten liegt die vertraglich festgelegte Leistung in der Regel bei drei oder vier ein halb Kilowatt (kW). Diese Leistungsgrenze kann auf Anfrage jederzeit erhöht oder reduziert werden.

Die verfügbare Leistung

ist die maximale Leistung, die eine Verbraucherin/ein Verbraucher beziehen kann, bevor die Stromzufuhr – durch eine automatische Intervention des Stromzählers – unterbrochen wird. Die verfügbare Leistung liegt bei Vertragsleistungen bis 35 Kilowatt (kW) zehn Prozent über der vereinbarten Vertragsleistung. Diese Leistung kann – ohne Unterbrechungen – dauerhaft bezogen werden.

Die Grenzleistung bezeichnet jene Leistung, bei deren Überschreitung ein im elektronischen Stromzähler integrierter Begrenzer automatisch eine Stromunterbrechung auslöst. Der im elektronischen Zähler integrierte Begrenzer ist auf die Vertragsleistung plus zehn Prozent Toleranz eingestellt. Er lässt aber eine Überschreitung nur bis zu gewissen Grenzen und zeitlich limitiert zu. Dabei wird die Leistungsüberschreitung in der 2., in der 92. und in der 182. Minute gemessen und gemittelt. Solange die mittlere Leistung unterhalb der Vertragsleistung plus 10 Prozent Toleranz bleibt (Normalfall) löst der Begrenzer nicht aus. Die Stromversorgung bleibt also aufrecht.

STROMVERTRÄGE: TRANSPARENZ UND VERGLEICHBARKEIT

Die grafische und inhaltliche Gestaltung von Stromverträge in Italien soll vereinheitlicht und vereinfacht werden. Das Ziel der staatlichen Regulierungsbehörde ARERA ist eine „leichte Lesbarkeit” und eine „Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit” der einzelnen Angebote.

Der Hintergrund: Nach dem Ende des geschützten Grundversorgungsdienstes erwirbt eine Mehrheit der italienischen Haushalte und Unternehmen elektrische Energie auf dem freien Markt. Ende 2024 wurden italienweit nur noch 3,4 Millionen Kundinnen und Kunden im geschützen Grundversorgungsdienst mit Strom beliefert. Aber nur 0,5 Prozent der Angebote auf dem freien Markt sind laut ARERA günstiger als im geschützten Grundversorgungsdienst und viele Verbraucherinnen wählen – häufig aufgrund der Unübersichtlichkeit der entsprechenden Unterlagen und Preisangaben – „nicht den für ihre Bedürfnisse günstigsten Vertrag”.

Deshalb müssen Stromlieferanten ab dem 1. Juli 2025 den Preis für den Einkauf von elektrischer Energie, die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes und die Kosten der so genannten Asos-Komponente in einem Abschnitt auf den Stromverträgen getrennt aufführen. Publiziert werden müssen auch die jeweiligen prozentualen Anteile an den jährlichen Gesamtkosten eines durchschnittlichen Haushaltskunden. Die Asos-Komponente dient der Finanzierung von Fördermaßnahmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Sie wird von allen Stromkunden getragen.

Auf ihren Web-Seiten müssen die Stromversorger folgende Informationen bereitstellen: Den Angebotscode (sog. „codice offerta“), die Vertragsunterlagen im Einklang mit den oben beschriebenen Transparenzbestimmungen und eine zusammenfassende Übersicht mit einer Schätzung der jährlich anfallenden Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese Neugestaltung entspricht den modifizierten Stromrechnungen, die ab dem 1. Juli 2025 mit einem einheitlichen Deckblatt, mit einer Energie-„Quittung”, in der sowohl der Verbrauch und wie auch die jeweils berechneten Preise aufgeführt sind, sowie mit einer Info-Box mit den jeweils vereinbarten Vertragsbedingungen ausgestellt werden.

NANOTECHNOLOGIE: WÄRME WIRD ZU STROM

Kann Wärme direkt – also ohne Dampf oder Turbinen – elektrische Energie erzeugen? Ein physikalisches Phänomen, über das Wärme direkt in Strom umgewandelt werden kann, weckt derzeit in Europa und den USA ein zunehmendes Interesse. Bisher bestehen die dazu notwendigen thermoelektrischen Module meistens aus dem teuren Halbleiter Wismuttellurid. Mit geringen Wirkungsgraden zwischen drei und acht Prozent werden sie nur bei der Stromversorgung weit abgelegener Siedlungen ohne Netzanschluss oder in Raumsonden eingesetzt. Was aber wäre, wenn man ungenutzte Wärme, die in der Industrie, bei der Gebäudekühlung, in Fahrzeugmotoren oder in geothermischen Anlagen erzeugt wird, als emissionsfreie Energiequelle zur Stromproduktion nutzen könnte?

Die technischen Lösungen zur Stromerzeugung aus Wärme stützen sich auf den so genannten Seebeck-Effekt. Durch diesen entsteht in einem elektrischen Leiter elektrische Spannung, wenn zwischen zwei auseinander liegenden Kontaktpunkten eine Temperaturdifferenz herrscht. Verantwortlich sind Thermodiffusionsströme von Elektronen. Am wärmeren Ende des Moduls haben die Elektronen eine größere Beweglichkeit als am kalten Ende. Weil sie sich dadurch besser verteilen können, nimmt die Elektronendichte im Vergleich zum kalten Ende ab. Wegen dieser ungleichen Verteilung wird eine elektrische Spannung aufgebaut, die so lange hält, bis die Temperaturdifferenz ausgeglichen ist.

In Festkörper-Strukturen aus Silizium wird diese essentielle Temperaturdifferenz allerdings viel zu schnell durch die gute Wärmeleitfähigkeit des Halbleiters ausgeglichen. Daher eignete sich Silizium bisher kaum für den Aufbau von thermoelektrischen Elementen. Bei Nanodrähten aus dem gleichen Material ändert sich dies aber grundlegend. Gitterschwingungen in winzigen Strukturen verhindern, dass die Elektronen die Wärme fast ungehindert transportieren können. Dadurch sinkt die Wärmeleitfähigkeit deutlich. Die Nanodrähte werden dabei fast so effizient wie das thermoelektrische Material Wismuttellurid.

An der Fakultät für Ingeniuerwesen der Universität Pisa haben Forscher Chips entwickelt, die einen Quadratzentimeter klein sind und horizontal verlaufende Nanodrähte aus Silizium tragen. Wenn man mit diesen Chips eine Fläche von einem Quadratmeter bildet und diese der typischen Wärme von industriell genutzten Flüssigkeiten, Motorabgasen oder den Temperaturen geothermischen Bohrungen aussetzt, können diese Miniaturkraftwerke zehn Kilowatt Strom erzeugen – so viel wie eine moderne 40 Quadratmeter große PV-Anlage.

Eine Zukunftstechnologie: Bis thermoelektrische Elemente aus Silizium angewendet werden, um beispielsweise die Abwärme von Kraftwerken in Strom umzuwandeln, werden sicher noch einige Jahre vergehen. Aber sobald effizientere Werkstoffe vorliegen, könnte die Stromgewinnung aus der Wärme der Sonnenstrahlung sogar eine Alternative zu den heute eingesetzten PV-Modulen sein.

Die TV-Gebühr

Seit 2016 stellen die Stromlieferunternehmen die TV-Gebühr in zehn Monatsraten direkt in Rechnung.

Wer muss die TV-Gebühr bezahlen?
Jede Person, die ein Fernsehgerät hat, muss die TV-Gebühr entrichten. Fernsehgeräte sind auch Geräte, die in der Lage sind digitale, terrestrische Übertragungen sowie Satellitensender, direkt zu empfangen und zu dekodieren. Die TV-Gebühr ist von den Familienmitgliedern einer meldeamtlich gemeldeten Familie nur einmal geschuldet. Dies gilt unabhängig von der Anzahl der Wohnungen in der sich die Fernsehgeräte befinden.

Setzt ein Stromlieferungsvertrag voraus, dass ein Fernsehgerät vorhanden ist?
Ja, ab 1. Januar 2016 geht man von der Vermutung aus, dass die Inhabende eines Stromlieferungsvertrages ein Fernsehgerät haben. Deshalb wird die TV-Gebühr auf den Stromrechnungen angelastet. Dies gilt nur für ansässige Haushaltskund*innen.

Befreiung der TV-Gebühr

Bürger*innen über fünfundsiebzig, deren Einkommen eine bestimmte Grenze nicht überschreitet, Personen im diplomatischen Dienst und ausländisches Militärpersonal sind von der Zahlung der Gebühr befreit. Dies Gilt auch für Personen, die kein Fernsehgerät haben.

Die Voraussetzung: Die Stromkundschaft hat fristgerecht in einer Ersatzerklärung mitgeteilt, dass sie im jeweiligen Haushalt über keinen Fernseher verfügt. Um die Befreiung von der RAI-Gebühr zu erhalten, darf allerdings kein Mitglied der meldeamtlich eingetragenen Familie Inhaber*in eines Fernsehgerätes sein. Die Ersatzerklärung über das Nichtvorhandenseins eines TV-Gerätes hat eine Gültigkeit von einem Jahr. Diese kann nur von Inhaber*innen eines Stromlieferungsvertrages für ansässige Haushaltskund*innen eingereicht werden. Dabei sind folgende Fristen einzuhalten: vom 1. Juli bis zum 31. Januar, wenn für das folgende Jahr um Befreiung der RAI-Gebühr angesucht wird oder vom 1. Februar bis zum 30. Juni, wenn die Befreiung für das zweite Halbjahr des laufenden Jahres beantragt wird.

Auch Menschen, die das 75. Lebensjahr vollendet haben und deren Einkommen (einschließlich der Einkünfte des Lebenspartners) pro Jahr höchsten 8.000 Euro beträgt, können mit einer Ersatzerklärung die Befreiung von der TV-Gebühr beantragen. Weitere Infos findet ihr hier.

Die Erklärung ist jährlich einzureichen:

  • vom 1. Juli bis 31. Jänner, wenn für das folgende Jahr um Befreiung der RAI-Gebühr angesucht wird (wird die Erklärung, zum Beispiel, im November 2023 eingereicht, ist diese für das Jahr 2024 wirksam)
  • vom 1. Februar bis 30 Juni, wenn für das zweite Semester des laufenden Jahres um Befreiung der RAI-Gebühr angesucht wird (wird die Erklärung, zum Beispiel, im Mai 2024 eingereicht, ist diese für das zweite Halbjahr 2024 wirksam)

Weitere Informationen finden Sie über die Website der Agentur der Einnahmen.

DAS ENERGIEGELD DES LANDES

Im Dezember 2024 hat die Südtiroler Landesregierung neue Richtlinien für die Förderung der Energieeffizienz und der Nutzung erneuerbarer Energiequellen genehmigt. Bei der energetischen Sanierung von Mehrfamilienhäusern mit mindestens fünf beheizten Baueinheiten und mindestens fünf Eigentümern liegt der Fördersatz weiterhin bei 80 Prozent der zulässigen Kosten, wenn bei der Sanierung die KlimaHaus Standards „B” oder „R” erreicht werden. In Zukunft werden bei den Kondominien – und diese Bestimmung ist neu – bei Erreichung des KlimaHaus Standards „B” auch Solaranlagen für die zentrale Warmwasser-Bereitung mit 80 Prozent der zulässigen Kosten gefördert, bei Erreichung KlimaHaus Standards „C” sinkt dieser Förderanteil auf 50 Prozent. Weiterhin mit 40 Prozent der zulässigen Kosten gefördert wird bei Kondominien der Austausch von mindestens 15 Jahre alten zentralen Öl- oder Gasheizungen und der Anschluss an ein Fernwärmenetz sowie der Einbau einer Wärmepumpe oder einer automatisch beschickte Biomasseheizanlage.

Für die energetische Gebäudesanierung von Gebäuden mit weniger als fünf Wohneinheiten gelten weiterhin die bisher gültigen Kriterien. Die Sanierung wird bei Erreichung des Standards KlimaHaus „B” oder „R” mit 50 Prozent der zulässigen Kosten gefördert. Neu ist: Elektrische Wärmepumpen mit Photovoltaik-Anlagen werden nunmehr bereits bei Erreichung des Standards KlimaHaus „E” der Gebäudehülle (bisher war „C” vorgeschrieben) oder KlimaHaus „R” gefördert. Die Wärmepumpe wird auch gefördert, wenn bereits eine PV-Anlage in ausreichender Größe für die Wärmepumpe vorhanden ist. Bisher war die Förderung nur im Zusammenhang mit der Neuerrichtung einer PV-Anlage möglich gewesen. Für Träger von anerkannten sozialen Diensten wie Seniorenwohn- und Tagespflegeheime wird der Fördersatz für den Einbau von PV-Anlagen von 30 auf 50 Prozent angehoben.

Für kleine Unternehmen wird die Förderung von netzgebundenen PV-Anlagen auch 2025 fortgesetzt: Der Fördersatz beträgt 20 Prozent der zulässigen Kosten. Neu ist, dass PV-Anlagen in Zukunft mit einer Leistung von maximal 100 Kilowatt-Peak (kWp) pro Unternehmen gefördert werden (bisher waren es nur 50 kWp pro Unternehmen).

Ein wichtiger Hinweis: Die Förderanträge können von 1. Jänner bis 31. Mai 2025 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden. Eine Ausnahme bilden Fernheizwerke und Stromverteilungsunternehmen, die bis zum 30. Juni Zeit haben, ihre Förderansuchen zu stellen. Die Anträge müssen allerdings vor dem Beginn der Arbeiten eingegangen sein. Die neuen Beitragsrichtlinien gelten für Einzelpersonen, öffentliche Verwaltungen und gemeinnützige Organisationen sowie für Unternehmen.

Ebenfalls im Dezember hat die  Landesregierung die Förderungen für Vorhaben in den Bereichen Energiewende, Umwelt- und Klimaschutz für 2025 angepasst. Neu ist, dass Kommunikationsmaßnahmen zu Klimaschutzthemen mit einem Fördersatz von 40 Prozent unterstützt werden: Dies gilt für die Ausarbeitung und Durchführung von Informations- und Sensibilisierungskampagnen sowie für Bildungsinitiativen und die Veröffentlichung von Informationsmaterial. Weiterhin gefördert werden – allerdings nur mit 40 und nicht mehr mit 60 Prozent – Bildungsveranstaltungen zu Klimaschutzthemen. Neu ist auch, dass nicht nur die Ausarbeitung, sondern auch das Monitoring und die Anpassung der Klimaschutzpläne der Gemeinden mit 80 Prozent der zulässigen Kosten unterstützt werden. Voraussetzung ist, dass mindestens vier Jahre seit der Ausarbeitung des Gemeinde-Klimaschutzplans vergangen sind.

Unverändert bei 60 Prozent bleibt der Fördersatz für Zertifizierungen sowie für die Beratung der Bürgerinnen und Bürger in den Bereichen Energiewende und Klimaschutz und für die Teilnahme am Programm „KlimaGemeinde”. Erhalten die Gemeinden Umweltgelder, reduziert sich die Beitragshöhe um 50 Prozent. Wenn diese über eine EMAS-, ISO 14001- oder 50001-Zertifizierung verfügen, erhöht sich der Prozentsatz um fünf Prozent. Anspruch auf die Landesförderungen für Vorhaben in den Bereichen Energiewende, Umwelt- und Klimaschutz haben öffentliche Verwaltungen, Vereine, Stiftungen und Sozialgenossenschaften ohne Gewinnabsicht.

Wichtiger Hinweis: Die Förderanträge können ab 1. Jänner und bis 31. Mai 2025 beim Landesamt für Energie und Klimaschutz eingereicht werden. Das Gesuch muss vor dem Beginn der Vorhaben vorgelegt werden. Die Gewährung der Landesbeiträge erfolgt dann in chronologischer Reihenfolge solange die Finanzmittel ausreichen.

STROMPREISE: DIE PROGNOSEN FÜR DAS JAHR 2025

Wie entwickeln sich die Strompreise in diesem Jahr? Präzise Voraussagen sind auf diesem volatilen Markt natürlich sehr schwierig. Dennoch gibt es bereits einige seriöse Prognosen. So erwartete die italienische Regulierungsbehörde ARERA Ende Dezember 2024 im Bereich elektrischen Energie Preissteigerungen im zweistelligen Bereich – und erhöhte daher die Strompreise für 3,4 Millionen sozial benachteiligte Menschen im geschützten Grundversorgungsdienst im ersten Trimester 2025 um 18,2 Prozent. Diese Maßnahme könne laut ARERA auf mehrere Faktoren zurückgeführt werden wie etwa auf die geopolitischen Spannungen und den saisonal bedingten – und an die internationalen Gaspreise gekoppelten – Anstieg der italienischen Großhandelspreise für Strom auf dem Höhepunkt der Heizungsperiode im Winter.

Auch das renommierte Energieberatungsunternehmen Nomisma Energia prognostiziert Preiserhöhungen. Demnach werden Preise für elektrische Energie in diesem Jahr um zehn Prozent ansteigen. Eine Durchschnittsfamilie mit einem Jahresverbrauch von 2.700 Kilowattstunden (kWh) würde in diesem Jahr daher 811 Euro für Strom zahlen – 161,6 Euro mehr als 2024. Nach Angaben des Gestore dei Servizi Energetici, der den italienischen Markt für Strom und Gas und damit auch die Strombörse in Mailand betreut, lag der durchschnittliche Großhandelsstrompreis vom 1. bis zum 15. Januar bei 137 Euro pro Megawattstunde (MWh), gegenüber 135,06 Euro im Dezember und 130,89 Euro im November. Im Januar 2023 betrug dieser Wert 99,16 Euro pro MWh. Der Durchschnittpreis für das gesamte Jahr 2024 lag bei 108,52 Euro, verglichen mit 127,24 Euro im Jahr 2023, 303,95 Euro im Jahr 2022 und 125,46 Euro im Jahr 2021.

G20 UND COP29: KLIMADIPLOMATIE IN DER SACKGASSE

2023 dominierte dieser Passus die Debatten auf der Weltklimakonferenz in Dubai. Die Abschlusserklärung forderte die Vertragsstaaten damals auf, sich für eine „gerechte, geordnete und ausgewogene Abkehr“ von fossilen Brennstoffen („transition away”) einzusetzen. Im November 2024 verzichtet die Weltklimakonferenz COP29 in Baku (Aserbaidschan) auf diese wichtige Kompromiss-Formulierung. Die Verpflichtung zum „Übergang“ von Kohle, Öl und Gas zu klimafreundlichen Energieträgern taucht im Abschlussbericht nicht einmal auf. Die Abkürzung COP29 steht für die 29. Konferenz („Conference of the Parties“) der Vertragsstaaten des 1992 beschlossenen und 1994 in Kraft getretenen UN-Rahmenübereinkommens zum globalen Klimawandel. Zirka 200 Staaten haben die Konvention unterzeichnet und treffen sich im Jahresrhythmus zu den UN-Klimakonferenzen. Die  COP30 wird 2025 in Belém (Brasilien) stattfinden.

Zum dritten Mal hintereinander fand die UN-Großtagung in einem autoritär geführten Förderland von fossilen Brennstoffen statt. Im November 2022 traf man sich in Ägypten, 2023 dann in den Vereinigten Arabischen Emiraten. In Baku musste die 29. Weltklimakonferenz dann sogar um 35 Stunden verlängert werden, um überhaupt eine gemeinsame Abschlusserklärung vorlegen zu können. Immerhin wurde die Umsetzung des Übereinkommes von Paris dabei nicht ausgesetzt und die bestehenden Klimaschutzziele auch nicht abgeschwächt. Im 2015 verabschiedeten Übereinkommen von Paris verpflichteten sich die Vertragsparteien der Klimarahmenkonvention der Vereinten Nationen (UNFCCC) die globale Erwärmung „deutlich unter” zwei Grad Celsius gegenüber der vorindustriellen Zeit zu begrenzen und Anstrengungen für eine Begrenzung auf 1,5 Grad Celsius zu unternehmen.

Nach langen Diskussionen einigte sich der UN-Klimagipfel in Baku zumindest auf ein Klimafinanzierungsziel: Bis 2035 sollen die Beiträge zum internationalen Klimaschutz aus den Staatshaushalten jener Länder, die sehr hohe Treibhausgasemissionen zu verantworten haben, verbindlich auf 300 Milliarden US-Dollar pro Jahr anwachsen. Solche Transfers gab es schon, zuletzt flossen dafür jährlich 100 Milliarden Dollar. Nur zum kleineren Teil handelt es sich dabei um öffentliche Mittel, der Rest kommt zum Beispiel in Form zinsgünstiger Kredite von Entwicklungsbanken oder auch aus privaten Investitionen. Wie die 300 Milliarden Dollar in den kommenden 30 Jahren zustande kommen werden, ist aber völlig unklar. Auch „Schwellenländer” sollen sich daran beteiligen. Damit will man vor allem China und die Golfstaaten in den Kreis der Zahler einbeziehen. Zudem forderte der Klimagipfel in Baku sämtliche Akteure –auch die Privatwirtschaft – unverbindlich dazu auf, 1,3 Billionen US-Dollar pro Jahr ab 2035 beizutragen. Die Umsetzung dieser Vorhaben soll jetzt eine „Roadmap“ festlegen.

„Der Konferenz ist es nicht gelungen, ein faires Finanzierungsziel sicherzustellen, mit dem Industriestaaten und andere große Verschmutzer Klimaschutz in den ärmsten und meist am härtesten von der Klimakrise betroffenen Ländern finanzieren. Bis 2030 seien dafür weltweit rund eine Billion US-Dollar pro Jahr nötig, kalkuliert eine Expertengruppe der UN, bis 2035 sogar 1,3 Billionen. Beschlossen aber wurden in Baku gerade einmal 300 Milliarden, zusammen mit einem vagen Aufruf, dass sich doch auch andere Staaten wie etwa China oder die großen, durch den Handel von Öl und Gas reich gewordenen Golfstaaten beteiligen sollen, freiwillig natürlich’” – so kommentiert die Umweltschutzorganisation Greenpeace die Gipfelbeschlüsse. Nigeria bezeichnete die 300 Milliarden US-Dollar als „Witz” und „Beleidigung”, die indische Vertreterin Chandni Raina nannte die Summe „abgründig klein” und „dürftig”. Zeitgleich zur COP29 trafen sich in Rio de Janeiro – unter dem Motto „Eine gerechte Welt und einen nachhaltigen Planeten schaffen” – die Führungsspitzen der G20-Staaten zu einem zweitägigen Gipfeltreffen.

In der Klimapolitik bestätigten die G20 in der brasilianischen Hauptstadt allerdings nur altbekannte Positionen:  „Wir bekräftigen das Temperaturziel des Übereinkommens von Paris, den Anstieg der globalen Durchschnittstemperatur deutlich unter 2°C über dem vorindustriellen Niveau zu halten und weitere Anstrengungen zur Begrenzung des Temperaturanstiegs auf 1,5°C über dem vorindustriellen Niveau zu unternehmen, da wir anerkennen, dass dies die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels erheblich verringern würde”, heißt es im Abschlusspapier. In diesem Dokument wird zwar der schrittweise Ausstieg aus „ineffizienten Subventionen für fossile Brennstoffe“ erwähnt – den zentralen Beschluss der UN-Klimakonferenz in Dubai zu einer Abkehr aller Staaten von fossilen Brennstoffen findet man dort, wie auch in der Schlusserklärung von Baku, leider nicht.

DA CAPO? DONALD TRUMP UND DER KLIMASCHUTZ

Der Unterschied könnte wohl kaum größer sein: Großbritanniens Labour-Regierung fördert umweltfreundliche Energie – und will fossiles Erdgas und Erdöl bei der Erzeugung von elektrischer Energie durch Offshore-Windparks in der Nordsee ersetzen. Ein Grund: Die Gasförderung in den britischen Hoheitsgewässern fiel von einem Höchststand von 126 TWh im Jahr 2000 auf 42 TWh im Jahr 2022. Die nachgewiesenen Gasreserven des Vereinigten Königreichs in der Nordsee betragen heute nur noch 19 Prozent des Wertes von 1997. Donald Trump, der am 20. Januar als 47. Präsident der Vereinigten Staaten von Amerika vereidigt wurde, sieht das ganz anders: „Öffnet die Nordsee. Schafft die Windräder ab”, schrieb er – nachdem der US-Ölkonzern Apache seinen Rückzug aus der Region angekündigt hatte – auf seiner Online-Plattform Truth Social.

Geöffnet werden soll das Meer vor allem für US-Firmen, denn die britische Regierung will in ihren Gewässern keine neuen Lizenzen für die Förderung von Öl und Gas vergeben. Die Deutschen, so Trump, machten den gleichen Fehler: „Sie haben überall Windräder aufgestellt, und der Wind weht nicht so stark. Und wenn sie diesen Prozess fortgesetzt hätten, wäre Deutschland jetzt pleite”.

Welche Folgen hat diese Amtsübernahme für den internationalen Klimaschutz? Good News aus dem Weißen Haus werden in diesem Politikbereich in den kommenden Monaten wohl eher ausbleiben. Schließlich verließen die USA in Trumps erster Amtszeit das Pariser Klimaabkommen – und kehrten erst nach dem Amtsantritt von Joe Biden zur internationalen Klimadiplomatie zurück. Die erste Trump-Administration entfernte oder entschärfte Vorschriften zur Verringerung der Umweltverschmutzung durch fossile Brennstoffe. Mehr als 100 Gesetze und Regelungen verschwanden. In Naturschutzgebieten durften Firmen wieder nach Öl und Gas bohren und Schadstoffe wie Flugasche aus der Kohleverbrennung waren plötzlich nicht mehr gefährlich. Jetzt will der neue Präsident die „amerikanische Energie-Herrschaft” wiederherstellen. Im Wahlkampf forderte er mit dem Slogan „Drill, Baby, drill” einen ungebremsten Ausbau der Öl- und Gasförderung auf dem US-amerikanischen Hoheitsgebiet. Es ist daher kein Zufall, dass der Präsident ausgerechnet den CEO des zweitgrößten US-Fracking-Unternehmens Liberty Energy, Chris Wright, als neuen Energieminister nominierte.

Das so genannte Hydraulic Fracturing, kurz Fracking, wird seit 2005 in den USA, Kanada, Argentinien, Australien, China und Russland eingesetzt. Mit Fracking werden Öl- und Gas-Vorkommen erschlossen, die in Gesteinsschichten eingeschlossen sind und mit anderen Methoden schwer bis gar nicht förderbar sind. Beim Fracking wird mit Sand und Chemikalien versetztes Bohrwasser unter hohem Druck in die Erde gepresst. Als Chemikalien werden der Frackingflüssigkeit Säuren, Biozide und Stoffe beigemischt. Die Stoffe sind teilweise gesundheitsgefährdend, ätzend und auch giftig.

Trumps Engagement für fossile Brennstoffe zeigt Wirkung: Blackrock – der weltweit größte Vermögensverwalter – verließ nach dem Jahreswechsel die Klimaallianz „Net Zero Asset Managers Initiative“ (NZAMI. Die Mitglieder von NZAMI haben sich verpflichtet, das Ziel einer klimaneutralen Wirtschaft bis 2050 oder früher aktiv zu unterstützen und mit ihren Anlagestrategien einen Beitrag zu leisten, um die Erderwärmung auf höchstens 1,5 Grad zu begrenzen. Der „Net Zero Asset Managers Initiative“ gehören mehr als 325 Finanzunternehmen an, die zirka 58 Billionen Dollar verwalten. Blackrock allen betreut Vermögen in Höhe von etwa 11,5 Billionen Dollar.

Kann Donald Trump die Uhren zurückdrehen? Ob er den von der Biden-Administration entwickelten Inflation Reduction Act (IRD)– ein umfangreiches Förderpaket für den Kauf von Elektroautos und den Bau von Batteriefabriken, für die Wärmedämmung und die Elektrifizierung von Häusern sowie für Klimaschutzmaßnahmen in Unternehmen –zurücknehmen oder verwässern wird, ist noch völlig unklar. Bisher sind die aus dem Bundeshaushalt finanzierten IRD-Gelder zugunster „grüner” Energie vor allem in Wahlkreise und Bundesstaaten geflossen, die von Trumps Republikanern regiert werden. Angesichts von mindestens 354 angekündigten Projekten für erneuerbare Energien in 40 Bundesstaaten und Investitionen von über mehr als 265 Milliarden US-Dollar, die auch von Ölkonzernen wie Exxon und Chevron bei der Erzeugung von Wasserstoff in Anspruch genommen werden, sei die Wahrscheinlichkeit gering, dass der Kongress diese Steuergutschriften vollständig aufhebt, vermutet zumindest die einflussreiche Umwelt-Denkfabrik World Ressource Institute mit Sitz in Washington.

In den USA werden heute mehr Wärmepumpen installiert als Gasheizungen und im konservativen mittleren Westen boomt die Solarenergie. Der Verbrauch von Gas und Kohle werde in Zukunft stagnieren oder weiter zurückgehen, prognostizierte das US-Energieministerium in diesem Januar: „Wir gehen davon aus, dass in diesem Jahr 26 Gigawatt (GW) und 2026 dann 22 GW neue Solarkapazität im US-amerikanischen Stromsektor hinzukommen werden. Wir erwarten daher, dass die US-amerikanische Solarstromerzeugung 2025 um 34 Prozent und 2026 um 17 Prozent ansteigen wird. Die Stromproduktion aus erneuerbaren Energien wird dazu führen, dass die Stromerzeugung aus Erdgas 2025 um drei Prozent und 2026 um ein Prozent sinken wird. Die Stromerzeugung aus Kohlekraftwerken verringert sich 2025 um ein Prozent”.

RICHTIG – UND UMWELTFREUNDLICH – HEIZEN

Das Heizen von Gebäuden ist nicht nur teuer, sondern auch der mit Abstand größte Energieverbraucher und CO2-Verusacher. Mit der richtigen Methode beim Heizen und Lüften kann man Heizkosten senken. Jedes Grad weniger spart Heizenergie. Deshalb sollte die Raumtemperatur im Wohnbereich nicht mehr als 20 °C betragen, in Schlafzimmern, die nur in den Nachtstunden genutzt werden, auch weniger. Wenn eine Wohnung mehrere Tage nicht genutzt wird, ist eine Absenkung der Raumtemperatur auf 15 °C sicher sinnvoll. Die mittlere Stufe auf den an den Heizköpern montierten Thermostatventilen (meist die Stufe 3 ) entpricht etwa 20 °C. Der Thermostatkopf misst die Raumtemperatur und gibt dem Ventil vor, wie viel heißes Wasser in den Heizkörper fließen soll, um die zuvor gewählte Temperatur zu erreichen.

Allerdings dürfen einzelne Möbelstücke oder lange Vorhänge die Heizkörper nicht verdecken, weil die erwärmte Luft sonst nicht im Raum zirkulieren und diesen vollständig aufheizen kann. Ein Tipp: Neben den traditionellen Thermostatköpfen gibt es auch programmierbare Thermostate, die nur zu den eingegebenen Zeiten die gewünschte Temperatur garantieren Der Einsatz dieser programmierbaren Thermostate kann etwa zehn Prozent Energie sparen.

In einem Vierpersonenhaushalt werden täglich durch Atmen, Duschen, Kochen und Waschen zirka zwölf Liter Flüssigkeit an die Luft abgegeben. Darum ist regelmäßiges Lüften in der Heizsaison unerlässlich, um die Feuchtigkeit in Wohnräumen zu verringern. Dabei ist es wirksamer, mehrmals täglich die Fenster ganz zu öffnen und fünf Minuten durchzulüften, als sie dauerhaft gekippt zu lassen. Je kühler die Zimmertemperatur, desto öfter muss gelüftet werden, um Schimmelbildung durch Feuchtigkeit zu vermeiden. Kipplüftung birgt das Risiko der Schimmelbildung durch Kondensation an den Fenstern nicht, ist wenig effektiv und verschwendet Heizenergie, wenn der Thermostat am Heizkörper nicht heruntergedreht wird.

Die Heiztechnik muss funktionieren: Lasst eure Heizungsanlage am Beginn der Heizperiode von Fachfrauen oder Fachmännern warten, um einen optimalen Betrieb zu gewährleisten. Dazu gehört die Überprüfung, ob sich Luft in den Heizungsrohren und Heizkörpern befindet, ebenso wie die Überprüfung der richtigen Einstellung der Regelung, damit die Zentralheizung in eurer Wohnung nicht mehr Wärme als nötig produziert. Die Entlüftung der einzelnen Heizkörper über die seitlich angebrachten Entlüftungsventile könnt ihr mit einem Schraubenzieher auch selbst vornehmen, wenn der Heizkörper trotz der aufgedrehten Thermostatventile nicht mehr richtig warm wird. Ihr müsst das Ventil nur ein wenig (und nicht ganz!) öffnen, bis die Luft entweicht und das Wasser nachläuft – dann ist alles in Ordnung.