Die grafische und inhaltliche Gestaltung von Stromverträge in Italien soll vereinheitlicht und vereinfacht werden. Das Ziel der staatlichen Regulierungsbehörde ARERA ist eine „leichte Lesbarkeit” und eine „Erhöhung der Transparenz und Vergleichbarkeit” der einzelnen Angebote.
Der Hintergrund: Nach dem Ende des geschützten Grundversorgungsdienstes erwirbt eine Mehrheit der italienischen Haushalte und Unternehmen elektrische Energie auf dem freien Markt. Ende 2024 wurden italienweit nur noch 3,4 Millionen Kundinnen und Kunden im geschützen Grundversorgungsdienst mit Strom beliefert. Aber nur 0,5 Prozent der Angebote auf dem freien Markt sind laut ARERA günstiger als im geschützten Grundversorgungsdienst und viele Verbraucherinnen wählen – häufig aufgrund der Unübersichtlichkeit der entsprechenden Unterlagen und Preisangaben – „nicht den für ihre Bedürfnisse günstigsten Vertrag”.
Deshalb müssen Stromlieferanten ab dem 1. Juli 2025 den Preis für den Einkauf von elektrischer Energie, die Kosten für die Nutzung des Stromnetzes und die Kosten der so genannten Asos-Komponente in einem Abschnitt auf den Stromverträgen getrennt aufführen. Publiziert werden müssen auch die jeweiligen prozentualen Anteile an den jährlichen Gesamtkosten eines durchschnittlichen Haushaltskunden. Die Asos-Komponente dient der Finanzierung von Fördermaßnahmen für die Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien. Sie wird von allen Stromkunden getragen.
Auf ihren Web-Seiten müssen die Stromversorger folgende Informationen bereitstellen: Den Angebotscode (sog. „codice offerta“), die Vertragsunterlagen im Einklang mit den oben beschriebenen Transparenzbestimmungen und eine zusammenfassende Übersicht mit einer Schätzung der jährlich anfallenden Kosten für die Verbraucherinnen und Verbraucher. Diese Neugestaltung entspricht den modifizierten Stromrechnungen, die ab dem 1. Juli 2025 mit einem einheitlichen Deckblatt, mit einer Energie-„Quittung”, in der sowohl der Verbrauch und wie auch die jeweils berechneten Preise aufgeführt sind, sowie mit einer Info-Box mit den jeweils vereinbarten Vertragsbedingungen ausgestellt werden.